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   BVerfG, 17.12.1952 - 1 BvR 164/52   

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https://dejure.org/1952,124
BVerfG, 17.12.1952 - 1 BvR 164/52 (https://dejure.org/1952,124)
BVerfG, Entscheidung vom 17.12.1952 - 1 BvR 164/52 (https://dejure.org/1952,124)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Dezember 1952 - 1 BvR 164/52 (https://dejure.org/1952,124)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 93 Abs. 1; ZPO § 329 Abs. 3
    Beginn des Fristlaufs zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 2, 101
  • NJW 1953, 499
  • MDR 1953, 282
  • DVBl 1953, 380
  • DÖV 1953, 254
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerfG, 26.02.2019 - 1 BvR 1264/17

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Gehörsanspruchs (Art 103 Abs 1 GG)

    Sie soll gerade nicht zu laufen beginnen, bevor der Beschwerdeführer von der Entscheidung in einer Weise Kenntnis nehmen konnte, die es ihm ermöglicht, sich von der Wahrung oder Beeinträchtigung seiner verfassungsmäßigen Rechte zu überzeugen (vgl. BVerfGE 2, 101 ; 4, 309 ; 28, 88 ).
  • BVerfG, 06.10.1955 - 1 BvR 768/52

    Fristbeginn für die Erhebung der Verfassungsbeschwerde bei fehlender

    Zum anderen will der Gesetzgeber im Interesse des Betroffenen ausschließen, daß die Beschwerdefrist zu laufen beginnt, bevor ihm die Entscheidung in einer Weise zugegangen ist, die es ihm ermöglicht, sich von der Wahrung oder Beeinträchtigung seiner in § 90 Abs. 1 BVerfGG bezeichneten verfassungsmäßigen Rechte zu überzeugen (BVerfGE 2, 101 [102]).

    Aus diesen Erwägungen hat das Bundesverfassungsgericht eine förmliche Zustellung nicht als erforderlich angesehen, um die Beschwerdefrist in Lauf zu setzen, wenn das jeweils maßgebende Verfahrensgesetz eine formlose Mitteilung der Entscheidung durch das Gericht an die Verfahrensbeteiligten genügen läßt (BVerfGE 1, 433 [436] für den Fall des § 35 Abs. 2 Satz 2 StPO und BVerfGE 2, 101 für den Fall des § 329 Abs. 3 Satz 2 ZPO ).

  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 296/57

    Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde bei gerichtlichen

    Es hat zunächst ausgesprochen, daß die in § 93 Abs. 1 BVerfGG festgesetzte Monatsfrist nicht nur durch förmliche Zustellung in Lauf gesetzt werde, vielmehr der schriftliche Zugang einer begründeten Entscheidung in der für das jeweilige Verfahren vorgesehenen Weise genüge (Beschluß vom 17. Dezember 1952, BVerfGE 2, 101).
  • BVerfG, 10.03.1970 - 2 BvR 721/67

    Beginn der Einlegungsfrist für die Verfassungsbeschwerde bei Nichtbeteiligung am

    Zum anderen will der Gesetzgeber im Interesse des Betroffenen ausschließen, daß die Beschwerdefrist zu laufen beginnt, bevor er von der Entscheidung in einer Weise Kenntnis nehmen konnte, die es ihm ermöglicht, sich von der Wahrung oder Beeinträchtigung seiner in Art. 93 Abs. 1 Nr. 4 a GG bezeichneten verfassungsmäßigen Rechte zu überzeugen (vgl. dazu BVerfGE 2, 101 (102); 4, 309 (311)).
  • BDH, 29.01.1957 - I DB 35/56

    Rechtsmittel

    Das Bundesverfassungsgericht selbst hat bei mehreren Gelegenheiten zu erkennen gegeben, daß es von § 32 Abs. 1 nur mit Zurückhaltung Gebrauch macht (BVerfGE 1, 85; 1, 281; 2, 103 [BVerfG 17.12.1952 - 1 BvR 164/52]; 3, 34 [BVerfG 01.08.1953 - 1 BvR 281/53]; 3, 41 [BVerfG 11.11.1953 - 1 BvR 512/53]; 3, 52 [BVerfG 11.11.1953 - 1 BvL 67/52]; 3, 267) [BVerfG 10.02.1954 - 2 BvN 1/54].
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